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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit von Angeboten

Die Gültigkeit von Angeboten über Software, Schulung & Beratung sowie Projektdienstleistungen beträgt 30 Tage, danach freibleibend. Die Gültigkeit von Angeboten über Hardware-Lösungen beträgt 10 Tage, danach freibleibend.

License Agreement

Software liefern wir ausschließlich unter den Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller Siemens (https://www.sw.siemens.com/de-DE/sw-terms/), Flownex (EULA auf Anfrage oder in der Software), Prometech (EULA auf Anfrage oder in der Software) und CFX Berlin Software GmbH (EULA auf Anfrage oder in der Software). Alle zusätzlichen oder widersprüchlichen AGBs, die möglicherweise in eingehenden Bestellungen enthalten sind, werden zurückgewiesen. Nach Eingang einer Software-Bestellung übermitteln wir ggfs. einen Lizenzplan mit der Aufstellung der bestellten Lizenz(en) sowie Nennung des Lizenzservers zur Bestätigung. Lizenzschlüssel für die Software werden per Email nach Bestätigung des Lizenzplans ausgeliefert. Die Lieferung der Software erfolgt als Download. Die Lieferzeit für die regulären Lizenzschlüssel beträgt max. 4 Wochen.

Software-Wartung & Anwenderberatung

Software-Wartung (Maintenannce & Support) und in Mietlizenzen beinhaltete Software-Wartung/Anwenderberatung berechtigt zu folgenden Leistungen:

  • Lieferung von neuen Versionen (Updates) der bei CFX Berlin lizensierten Software während der Lizenz- oder Wartungsperiode
  • Unterstützung bei Fragen zur Nutzung der bei CFX Berlin lizensierten Software durch unser Service Team über Telefon, E-Mail und Internet
  • Zugriff auf den passwortgeschützten Supportbereich, sofern vorhande
  • Serverwechsel bis zu 3 x im Jahr kostenlos
  • Vorteile durch Anrechnung bereits gezahlter Überlassungsgebühren beim Umstieg auf eine größere Version der lizensierten Software (TradeIn)

Mietlizenzen (Lease) beinhalten die Software-Wartung sowie die Anwenderberatung für die Dauer der Mietperiode. Für Kauflizenzen (Gebühr für permanente Lizenzüberlassung + Software-Wartung für das erste Jahr) kann nach Ablauf des ersten Jahres ein jährlicher Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Bei Inanspruchnahme dieser Option sowie für eine nahtlose Verlängerung von Mietlizenzen (Lease) muss die schriftliche Beauftragung spätestens 14 Tage vor Ablaufdatum des aktuell gültigen Lizenzvertrages erfolgen. Bei Bestelleingang nach Ablauf der letzten gültigen Wartung wird zur Wiederaufnahme der Wartung die anteilige Wartungsgebühr für den Zeitraum zwischen Ablaufdatum und Bestelleingang der neuen Wartung, eine Wartungs-Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 25% einer Jahreswartung sowie die Gebühr für den neuen zwölfmonatigen Wartungsvertrag erhoben.

Alternativ bieten wir eine automatische Verlängerung der Software-Wartung sowie der Softwaremiete (Lease) jeweils um weitere zwölf Monate. Hierbei verlängert sich die Software-Wartung bzw. die Softwaremiete (Lease) bei Ablauf des aktuell gültigen Zeitraums jeweils um weitere zwölf Monate, wenn zwölf Wochen vor Ablauf des jeweils aktuellen Zeitraums keine schriftliche Kündigung vorliegt. Die Option der automatischen Verlängerung muss in der Bestellung explizit vereinbart werden.

Die Wartung von Kauflizenzen kann innerhalb von max. 2 Jahren nach Ablauf rückwirkend wiederaufgenommen werden. Preise für sie Software-Wartung sowie für Mietlizenzen (Lease) richten sich nach den jeweils aktuell gültigen Listenpreisen der jeweiligen Hersteller. CFX Berlin wird den Lizenznehmer rechtzeitig über Änderungen der Jahresgebühr informieren.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für Softwarelizenzen

Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für Softwarelizenzen, sowie deren Wartung hat ohne Abzüge sofort nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Die Softwarefreischaltung kann nur nach Bestätigung des Lizenzplans bzw. der Nutzungsbedingungen erfolgen. Einige Produkte unterliegen den amerikanischen Exportvorschriften und Lizenznehmer werden vor einem Geschäftsabschluss zunächst entsprechend geprüft. Eine Lizenzüberlassung kommt nur zustande, wenn sie im Einvernehmen mit den amerikanischen und deutschen Exportvorschriften ist. Der jeweilige Softwarevertrag gilt vorrangig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Lizenznehmer über.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für individuelle Beratung & Schulung

Für die Einarbeitung in Software-Produkte sowie zur Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse bietet CFX Berlin projektorientierte Beratung & Schulung auf individueller Basis an. Der Preis beträgt je Beratungs-/Schulungstag und Referent 1.600,00 € zuzüglich einer Einmalzahlung für die Vorbereitung eines individuellen Schulungsbeispiels. An Schulungs-/Beratungsterminen können bis zu 3 Personen teilnehmen. Die individuelle Abstimmung der Schulungsinhalte sowie die Vereinbarung konkreter Termine erfolgt direkt zwischen den Teilnehmern und dem Referenten. Eine verbindliche Terminbestätigung kann durch CFX Berlin erst nach Eingang einer schriftlichen Beauftragung erfolgen. Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für individuelle Beratung & Schulung hat ohne Abzüge sofort nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für Gruppenschulungen

Der Preis für eine Gruppenschulungen in den Räumen von CFX Berlin beträgt pro Schulungstag und Teilnehmer 720,00 € zuzüglich 19 % gesetzliche Umsatzsteuer. Rechnungsversand erfolgt nach Eingang der Kursanmeldung. Eine Stornierung ist bis 14 Arbeitstage vor Kursbeginn gebührenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn, beträgt die Gebühr 50% des Veranstaltungspreises. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Für die Durchführung einer Gruppenschulung müssen sich mindestens 3 Teilnehmer angemeldet haben. Aus didaktischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmer begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt. Wir behalten uns vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für Gruppenschulungen hat ohne Abzüge sofort nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für Projektdienstleistungen

Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für Projektdienstleistungen hat ohne Abzüge sofort nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Das Nutzungsrecht an den Projektergebnissen geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Auftraggeber über.

Termine und Mitwirkungspflichten von Kunden

Im Falle von Projektdienstleistungen sowie der Vorbereitung von Schulung & Beratung gelten die per schriftlichem Angebot abgegebenen Terminpläne ab Vorhandensein aller für die Leistungserbringung erforderlichen Daten. Der Geschäftspartner ist CFX Berlin gegenüber verpflichtet, alle zur Leistungserbringung durch CFX Berlin erforderlichen Daten rechtzeitig zu übermitteln sowie CFX Berlin auf für ihn erkennbare Schwierigkeiten rechtzeitig hinzuweisen. Weiterhin ist der Kunde für die Richtigkeit von übermittelten Daten und Vorgaben (z.B. Abmessungen, Materialeigenschaften u.ä.) verantwortlich, eine Überprüfung durch CFX Berlin ist in der Regel nicht möglich.

Schulungslizenzen

Für Schulungen sowie individuelle Beratung mit den Produkten Flownex, Particleworks, TwinMesh sowie mit den Produkten von Siemens stellt CFX Berlin bei Bedarf temporäre Software-Lizenzen in ausreichender Anzahl für alle Teilnehmer zur Verfügung. Bei Schulungen mit den Produkten von Ansys, Inc. oder weiteren Herstellern fallen für Schulungslizenzen gegebenenfalls separate Kosten an. Diese werden beid er Angebotserstellung ausgewiesen.

Reise- und Unterbringungskosten

Findet individuelle Beratung/Schulung oder eine Projektpräsentation nicht in den Geschäftsräumen von CFX Berlin, sondern vor Ort beim Kunden statt, werden die Reise- und Unterbringungskosten für unseren Mitarbeiter zuzüglich gesetzlich geregelter Tagespauschalen separat in Rechnung gestellt. Die An- und Abreisezeit unserer Miotarbeiter wird zusätzlich mit 48,00 Euro pro Stunde berechnet.

Haftung

Die Firma CFX Berlin Software GmbH haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die aus der Anwendung oder Nutzung von Projektergebnissen oder Anwendung oder Nutzung von Ergebnissen, welche mit Software aus dem Hause CFX Berlin generiert wurden, entstehen. Die Prüfung und Entscheidung, ob die auf der Grundlage des vom Auftraggeber gelieferten Datenmaterials angestellten Berechnungen und entwickelten Modelle von der Theorie auf eine praktische Anwendung übertragen werden, obliegt allein dem Auftraggeber und ist daher von diesem vollumfänglich zu verantworten.

Vertrauliche Behandlung von Kundendaten

Sämtliche zwischen Geschäftspartnern und CFX Berlin übermittelten Informationen und Unterlagen technischer oder geschäftlicher Natur werden absolut vertraulich behandelt und Dritten gegenüber nicht ohne vorherige schriftliche Freigabe aller beteiligten Geschäftspartner zugänglich gemacht. Das Recht eines Kunden, die erzielten Arbeitsergebnisse für technische Zwecke offen zulegen und an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.

Gerichtstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist bzw. er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand Berlin. Bei Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, ist das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg zuständig.