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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit von Angeboten

Die Gültigkeit von Angeboten über Software, Schulung & Beratung sowie Projektdienstleistungen beträgt 30 Tage, danach freibleibend. Die Gültigkeit von Angeboten über Hardware-Lösungen beträgt 10 Tage, danach freibleibend.

ANSYS License Agreement

ANSYS-Software liefern wir ausschließlich unter den in http://www.ansys.com/terms.htm beschriebenen Lizenzbedingungen. Alle zusätzlichen oder widersprüchlichen AGBs, die möglicherweise in eingehenden Bestellungen enthalten sind, werden zurückgewiesen. Nach Eingang einer Software-Bestellung übermitteln wir den ANSYS-Lizenzplan mit der Aufstellung der bestellten Lizenz(en) sowie Nennung des Lizenzservers zur Unterschrift. Lizenzschlüssel für die Software werden per Email unmittelbar nach Eingang des unterschriebenen Lizenzplans ausgeliefert. Die Lieferung der Software erfolgt als Download über das ANSYS Customer Portal. Die Lieferzeit für die regulären ANSYS-Lizenzschlüssel beträgt max. 4 Wochen.

Software-Wartung & Anwenderberatung

Software-Wartung (TECS) und in Mietlizenzen beinhaltete Anwenderberatung berechtigt zu folgenden Leistungen:

  • Lieferung von neuen Versionen (Updates) der bei CFX Berlin lizensierten ANSYS-Software
  • Unterstützung bei Fragen zur Nutzung der bei CFX Berlin lizensierten ANSYS-Software durch unser Service Team über Telefon, E-Mail und Internet
  • Zugriff auf den passwortgeschützten Supportbereich der ANSYS-Homepage (ANSYS Customer Portal)
  • Serverwechsel bis zu 3 x im Jahr kostenlos
  • Class 3 Error Reports im Zuge der Qualitätssicherung nach ISO9000
  • Vorteile durch Anrechnung bereits gezahlter Paid Up-Gebühren beim Umstieg auf eine größere Version der lizensierten ANSYS-Software (TradeIn)

Mietlizenzen (Lease) beinhalten die Software-Wartung sowie die Anwenderberatung für die Dauer der Mietperiode. Für Kauflizenzen (Paid Up) kann nach Ablauf des ersten Jahres ein jährlicher Wartungsvertrag (TECS) abgeschlossen werden. Bei Inanspruchnahme dieser Option sowie für eine nahtlose Verlängerung von Mietlizenzen (Lease) muss die schriftliche Beauftragung spätestens 14 Tage vor Ablaufdatum des aktuell gültigen Lizenzvertrages erfolgen. Bei Bestelleingang nach Ablauf der letzten gültigen Wartung wird zur Wiederaufnahme der Wartung die anteilige Wartungsgebühr für den Zeitraum zwischen Ablaufdatum und Bestelleingang der neuen Wartung, eine Wartungs-Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 25% der Wartungsnachzahlung sowie die Gebühr für den neuen zwölfmonatigen Wartungsvertrag erhoben.

Alternativ bieten wir eine automatische Verlängerung der Wartung (TECS) sowie der Softwaremiete (Lease) jeweils um weitere zwölf Monate. Hierbei verlängert sich die Wartung (TECS) bzw. die Softwaremiete (Lease) bei Ablauf des aktuell gültigen Zeitraums jeweils um weitere zwölf Monate, wenn zwölf Wochen vor Ablauf des jeweils aktuellen Zeitraums keine schriftliche Kündigung vorliegt. Die Option der automatischen Verlängerung muss in der Bestellung explizit benannt werden.

Die Wartung (TECS) von Kauflizenzen (Paid-Up) kann innerhalb von max. 2 Jahren nach Ablauf rückwirkend wiederaufgenommen werden. Preise für den Wartungsvertrag (TECS) sowie für Mietlizenzen (Lease) richten sich nach den jeweils aktuell gültigen ANSYS-Listenpreisen. CFX Berlin wird den Lizenznehmer rechtzeitig über Änderungen der Wartungsgebühr informieren.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für Softwarelizenzen

Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für Softwarelizenzen, sowie deren Wartung (TECS) hat ohne Abzüge sofort nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Die Softwarefreischaltung kann nur nach Unterschrift des entsprechenden ANSYS-Lizenzplans erfolgen. Als amerikanisches Produkt unterliegt ANSYS den amerikanischen Exportvorschriften. Der jeweilige Softwarevertrag gilt vorrangig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Lizenznehmer über.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für individuelle Beratung & Schulung

Für die Einarbeitung in die ANSYS-Software sowie zur Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse bietet CFX Berlin projektorientierte Beratung & Schulung auf individueller Basis an. Der Preis beträgt je Beratungs-/Schulungstag und Referent 1.600,00 € zuzüglich einer Einmalzahlung für die Vorbereitung eines individuellen Schulungsbeispiels. An Schulungs-/Beratungsterminen können bis zu 3 Personen teilnehmen. Die individuelle Abstimmung der Schulungsinhalte sowie die Vereinbarung konkreter Termine erfolgt direkt zwischen den Teilnehmern und dem Referenten. Eine verbindliche Terminbestätigung kann durch CFX Berlin erst nach Eingang einer schriftlichen Beauftragung erfolgen. Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für individuelle Beratung & Schulung hat ohne Abzüge sofort nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für Gruppenschulungen

Der Preis für eine Gruppenschulungen in den Räumen von CFX Berlin beträgt pro Schulungstag und Teilnehmer 535 € zuzüglich 19 % gesetzliche Umsatzsteuer. Rechnungsversand erfolgt nach Eingang der Kursanmeldung. Eine Stornierung ist bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn gebührenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn, beträgt die Gebühr 50% des Veranstaltungspreises. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Für die Durchführung einer Gruppenschulung müssen sich mindestens 3 Teilnehmer angemeldet haben. Aus didaktischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmer begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt. Wir behalten uns vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für Gruppenschulungen hat ohne Abzüge sofort nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Zahlungs- und Lieferkonditionen für Projektdienstleistungen

Die Leistungen und Produkte der CFX Berlin Software GmbH sind ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung gedacht, Kauf-, Dienst- oder Werkverträge mit privaten Verbrauchern werden nicht geschlossen. Alle Preise verstehen sich rein netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Die Bezahlung von Rechnungen für Projektdienstleistungen hat ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungseingang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Das Nutzungsrecht an den Projektergebnissen geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Auftraggeber über.

Termine und Mitwirkungspflichten von Kunden

Im Falle von Projektdienstleistungen sowie der Vorbereitung von Schulung & Beratung gelten die per schriftlichem Angebot abgegebenen Terminpläne ab Vorhandensein aller für die Leistungserbringung erforderlichen Daten. Der Geschäftspartner ist CFX Berlin gegenüber verpflichtet, alle zur Leistungserbringung durch CFX Berlin erforderlichen Daten rechtzeitig zu übermitteln sowie CFX Berlin auf für ihn erkennbare Schwierigkeiten rechtzeitig hinzuweisen. Weiterhin ist der Kunde für die Richtigkeit von übermittelten Daten und Vorgaben (z.B. Abmessungen, Materialeigenschaften u.ä.) verantwortlich, eine Überprüfung durch CFX Berlin ist in der Regel nicht möglich.

Schulungslizenzen

Für Schulungen sowie individuelle Beratung stellt CFX Berlin bei Bedarf temporäre Software-Lizenzen in ausreichender Anzahl für alle Teilnehmer zur Verfügung. 

Reise- und Unterbringungskosten

Findet individuelle Beratung/Schulung oder eine Projektpräsentation nicht in den Geschäftsräumen von CFX Berlin, sondern vor Ort beim Kunden statt, werden die Reise- und Unterbringungskosten für unseren Mitarbeiter zuzüglich gesetzlich geregelter Tagespauschalen separat in Rechnung gestellt. Die An- und Abreisezeit des Referenten wird zusätzlich mit 48,00 Euro pro Stunde berechnet.

Haftung

Die Firma CFX Berlin Software GmbH haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die aus der Anwendung oder Nutzung von Projektergebnissen oder Anwendung oder Nutzung von Ergebnissen, welche mit Software aus dem Hause CFX Berlin generiert wurden, entstehen. Die Prüfung und Entscheidung, ob die auf der Grundlage des vom Auftraggeber gelieferten Datenmaterials angestellten Berechnungen und entwickelten Modelle von der Theorie auf eine praktische Anwendung übertragen werden, obliegt allein dem Auftraggeber und ist daher von diesem vollumfänglich zu verantworten.

Vertrauliche Behandlung von Kundendaten

Sämtliche zwischen Geschäftspartnern und CFX Berlin übermittelten Informationen und Unterlagen technischer oder geschäftlicher Natur werden absolut vertraulich behandelt und Dritten gegenüber nicht ohne vorherige schriftliche Freigabe aller beteiligten Geschäftspartner zugänglich gemacht. Das Recht eines Kunden, die erzielten Arbeitsergebnisse für technische Zwecke offen zulegen und an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.

Gerichtstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist bzw. er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand Berlin. Bei Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, ist das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg zuständig.